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Leistungsfelder

Ihr Anliegen in guten Händen

 

Das Notariat berät und gestaltet in allen Bereichen der notariellen Rechtsvorsorge und der unparteiischen Vertragsgestaltung. Hierzu gehören insbesondere, aber nicht abschließend, folgende Sachbereiche:

Rund um die Immobilie

  • Kauf und Verkauf von Immobilien
  • Bauträgermaßnahmen
  • Aufteilungen nach WEG
  • Erbbaurechte
  • Gestaltung von Eigenkapitalvereinbarungen beim Kauf von Immobilien insbesondere bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften
  • anderweitige Grundbucheintragungen (z.B. Eintragung und Löschung von Grundschulden/Hypotheken; Gestaltung von Dienstbarkeiten)

Nachsorgeregelungen

  • Erbscheinsverfahren und Grundbuchberichtigungen
  • Regelungen zur Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
  • Nachlassverzeichnisse
  • Vergleichsvereinbarungen, insbesondere bei bestehenden Pflichtteilsansprüchen

Vorsorgende Vermögenssorge

  • Schenkung von Vermögensgegenständen, insbesondere von Grundbesitz im Wege der vorweggenommenen Erbfolge
  • erbrechtliche Regelungen (Testament, Erbvertrag etc.)
  • Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen

Familienrecht

  • vorsorgende Eheverträge
  • Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • sonstige familienrechtliche Angelegenheiten (Adoptionen, Sorgerechtserklärungen etc.)

Gesellschaftsrecht

  • Anmeldungen zum Vereins- und Handelsregister
  • alles rund um die GmbH (z.B. Gründungen, Kapitalerhöhungen, Satzungsänderungen, Anteilsabtretungen)
  • sonstiges Gesellschaftsrecht, insbesondere Gestaltung von Personengesellschaftsverträgen (BGB-Gesellschaft; Kommanditgesellschaft; OHG)
  • Maßnahmen nach dem Umwandlungsgesetz

Tätigkeitsfelder

Notarielle Leistungen im Detail

Rund um die Immobilie

Im Vordergrund der notariellen Praxis steht die Beurkundung und Abwicklung von Grundstückskaufverträgen. Seien es Kaufverträge über Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Eigentumswohnungen oder Bauträgerverträge im Neubaubereich. Das Notariat Dr. Clevinghaus begleitet Sie in allen Bereichen des Immobilienrechts von der Phase der Vorbereitung des Vertrags bis zum abschließenden Vollzug des Vertrages zuverlässig und rechtssicher. Das Notariat Dr. Clevinghaus legt dabei großen Wert darauf, dass Ihnen in allen Phasen ein kompetenter und immer erreichbarer Ansprechpartner für Ihr Anliegen zur Verfügung steht. Wir beraten dabei als Notariat nicht eine Seite, sondern beide Vertragsparteien. Aufgabe des Notariats ist es, dafür Sorge zu tragen, dass ein ausgewogener Vertrag zustande kommt, der die Interessen beider Vertragsparteien bestmöglich vereint und für eine rechtssichere Gestaltung sorgt.

Neben der alltäglichen Situation des Grundstückskaufvertrags steht Ihnen das Notariat Dr. Clevinghaus auch für besondere Gestaltungen und Vertragssituationen in allen Bereichen des Immobilienrechts (bspw. Gestaltung von komplizierten WEG-Aufteilungen, Gestaltungen im Bereich des Erbbaurechts, notarielle Leistungen im Bereich von Projektentwicklungen) zur Verfügung. Der Anspruch des Notariats ist es, Sie auch bei komplexeren Gestaltungen bestmöglich zu beraten. Soweit wir erkennen, dass Sie insofern zusätzlich steuerlichen oder anwaltlichen Rat benötigen, achten wir darauf, mit weiteren Steuer- und Rechtsberatern Hand in Hand zusammen zu arbeiten, um Ihnen unnötige Probleme und vermeidbare Schäden, insbesondere Steuerschäden zu ersparen. Insofern steht Ihnen mit Notar Dr. Clevinghaus ein Ansprechpartner zur Seite, der über große Erfahrung, aber auch das nötige fachliche Netzwerk verfügt, um Ihr spezielles Anliegen effizient und zügig zum Erfolg zu führen. Sprechen Sie uns rechtzeitig an, damit wir Ihnen schon zum richtigen Zeitpunkt mit Rat und Tat zur Seite stehen können.

Vorsorgendes Erbrecht

Ein weiterer Schwerpunkt der notariellen Arbeit ist die Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen und sonstigen Verfügungen von Todes wegen. Üblicherweise vereinbaren Sie hierzu einen Beratungstermin mit dem Notar, bei dem der Notar sich einen Überblick über Ihre erbrechtlich relevanten Daten (bspw. Familiensituation, Vermögenssituation, Belegenheit des Vermögens nur im Inland oder auch im Ausland) verschafft und mit Ihnen zusammen ein Konzept für Ihre individuelle Erbfolge entwickelt. Soweit zur Vermeidung von Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer erforderlich, wird ggf. noch spezieller steuerlicher Rat von dritter Seite hinzugezogen. Am Ende des Prozesses stehen dann Verfügungen von Todes wegen, die Ihnen das gute Gefühl geben, schon zu Lebzeiten so vorgesorgt zu haben, dass Ihr Wille vollständig in Ihrer testamentarischen Regelungen Niederschlag gefunden hat und die vor allen Dingen auch Rechtssicherheit nach Ihrem Ableben schaffen. So vermeiden Sie unnötige Erbschaftsstreitigkeiten unter Angehörigen bzw. sonstigen Erben und auch mögliche Probleme im Erbscheinsverfahren. Ferner vermeiden Sie typische Fehler im Rahmen des privatschriftlichen Testierens.

Nachsorgendes Erbrecht

Ist der Erbfall eingetreten, stehen wir Ihnen bei der Abwicklung des Erbfalles zur Seite. Typische Tätigkeiten des Notariats sind in diesem Zusammenhang die Erwirkung von Erbscheinen und sonstigen Zeugnissen (Europäisches Nachlasszeugnis, Testamentsvollstreckerzeugnis). Gerade bei unklarer Erbrechtslage empfiehlt es sich insofern, zeitnah einen Notar zur Beratung aufzusuchen, damit Zeugnisse des Erbrechts richtig beantragt werden. Ansonsten kann es bereits in diesem Stadium zu unliebsamen zeitlichen Verzögerungen kommen.  

Weiterhin begleiten wir Sie umfassend auf dem Gebiet der Erbauseinandersetzung, also vertraglichen Regelungen zur teilweisen oder vollständigen Beendigung von Erbgemeinschaften, aber auch bei notarielle Regelungen zur Vermächtniserfüllung, Vergleichsvereinbarungen zwischen Erben bzw. Erben und Pflichtteilsberechtigten und sonstigen Verträgen im Bereich der Nachlassabwicklung.

Ein Bereich der in der Praxis zunehmend an Zahl und Bedeutung gewinnt, ist der Bereich der Erstellung von sogenannten Nachlassverzeichnissen, also Inventaren, die den Bestand von Nachlässen wiedergeben. Auch in diesem Bereich helfen wir Ihnen mit Erfahrung, Fachwissen und organisierten Abläufen.

Familienrecht

Im Bereich des Familienrechts steht die Gestaltung von Eheverträgen im Mittelpunkt der Tätigkeit. Ähnlich wie im Bereich des Erbrechts, unterscheidet sich auch im Bereich der Eheverträge die vorsorgende Gestaltungstätigkeit des Notars stark von der Tätigkeit im Fall der Krise der Ehe.

Im Fall des vorsorgenden Ehevertrags ist das Ziel des Ehevertrags, unerwünschte Folgen der gesetzlichen Regelungen im Scheidungsfall zu vermeiden bzw. diese Folgen vertraglich abzuwandeln oder auch für einen Ehegatten verstärkende Regelungen zu treffen, insbesondere unterhaltsverstärkende Regelungen. Insbesondere im Bereich von vorsorgenden Eheverträgen sind allerdings heutzutage bei der Gestaltung von Eheverträgen die durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofes gezogenen Grenzen der Gestaltung von Eheverträgen zu beachten und einzuhalten.  

Im Bereich des „nachsorgenden Ehevertrags“ der sogenannten Scheidungsfolgenvereinbarung treffen die Ehegatten Vereinbarungen zur Vermögensauseinandersetzung, insbesondere bei gemeinsamem Grundbesitz, und modifizieren gegebenenfalls die gesetzlichen Scheidungsfolgen, insbesondere im Bereich des Güterrechts, des Versorgungsausgleichs und des Unterhaltsrechts. In diesem Bereich arbeiten die Notariate häufig Seite an Seite mit Rechtsanwälten, die auch das bereits anhängige oder spätere Scheidungsverfahren betreiben.

Unternehmensrecht

Im Bereich Ihrer gewerblichen Tätigkeit ist der Notar in vielen Bereichen zentrale Anlaufstelle. Sei es die Anfangsfrage, in welcher Rechtsform Sie Ihre gewerbliche Tätigkeit zweckmäßigerweise betreiben, seien es Fragen der Begleitung dieser Rechtsform, der Änderung der Rechtsform oder Beteiligungsänderungen. Der Bereich des Unternehmensrechts ist so vielgestaltig, dass an dieser Stelle die verschiedenen Dienstleistungen nur stichpunktartig aufgezählt werden:

 

– Gründung von Gesellschaften aller Art, Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften; in diesem Zusammenhang die individuelle Gestaltung des Gesellschaftsvertrages, die Anmeldung und Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister

– Änderungen auf Gesellschaftsebene, bspw. Geschäftsführer und Prokurabestellungen, Änderungen des Gesellschaftsvertrags

– Änderungen auf der Ebene der Gesellschafter, insbesondere Übertragungen und Verkauf von Geschäfts- und Gesellschaftsanteilen

– Vorgänge nach dem Umwandlungsgesetz

– Handelsregisteranmeldungen aller Art.

Weitere Tätigkeiten im Bereich der vorsorgenden Rechtspflege

Neben den vorstehend näher beschriebenen Tätigkeitsfeldern gibt es eine ganze Reihe an weiteren Tätigkeiten im Bereich der vorsorgenden Rechtspflege. Zu nennen sind hier beispielhaft aber nicht abschließend:

– Erstellung von Vollmachten im privaten und gewerblichen Bereich, insbesondere Erstellung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen

– Allgemeine Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Grundbuchverkehr, bspw. Bestellung und Löschungen von Grundbuchbelastungen (insbesondere Grundpfandrechte und Dienstbarkeiten)

– Beglaubigungen von Unterschriften und Dokumenten

– Beratung und Gestaltung von Schenkungsverträgen, insbesondere schenkweise Übertragungen von Grundbesitz

– Betreuung von eingetragenen Vereinen, insbesondere die Anmeldung von eintragungspflichtigen Änderungen im Vereinsregister.